Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

30.06.2021

Die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen: Bedeutung, Umsetzung und Zukunft

Zehn Jahre ist es her, dass der Europarat ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt unterzeichnet hat: die Istanbul-Konvention. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, dem sich bis heute 46 Mitgliedstaaten angeschlossen haben. 34 Länder haben den Vertrag zwischenzeitlich ratifiziert – in Deutschland ist er am 1. Februar 2018 als Gesetz in Kraft getreten. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Europa braucht die Istanbul-Konvention

Vision der Istanbul-Konvention ist es, dass alle Frauen und Mädchen in Europa ein gewaltfreies Leben führen können. Die Realität ist jedoch, dass in Europa jede dritte Frau von ihrem 15. Lebensjahr an physische Gewalt oder sexuelle Übergriffe erfährt. Nicht nur das: Allein in der Türkei wurden im Jahr 2019 knapp 500 Femizide verübt. In Deutschland tötet – statistisch gesehen – jeden dritten Tag ein Mann seine (Ex-)Partnerin, Tötungsversuche gibt es sogar täglich. Was sind die Ursachen dafür und was lässt sich dagegen unternehmen?

„Die Istanbul-Konvention stellt bereits in der Präambel fest, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf dem Machtungleichgewicht zwischen den Geschlechtern beruht“, betont Dr. Beate von Miquel, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Frauenrats. „Wir können sie nur beenden, indem wir Gleichstellung ernst nehmen – in allen Bereichen von Politik und Gesellschaft. Jahrzehntelang haben Frauen dafür gekämpft, dass diese Einsicht international anerkannt wird.“

Was die Istanbul-Konvention in den Fokus nimmt

Die Vertragsstaaten der Istanbul-Konvention haben sich zur Umsetzung einer ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie verpflichtet. In kurzen Worten lässt sich dies über die sogenannten „4Ps“ ausdrücken – Protection, Prevention, Prosecution an Integrated Policies: Schutzmaßnahmen für alle gewaltbetroffenen Frauen, Gewaltprävention durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit, wirksame Strafverfolgung und Sanktionierung von Gewalttaten sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden und nicht-staatlichen Einrichtungen. Bei Abwägung der mitunter widerstreitenden Interessen zwischen dem Schutz der Opfer und den Freiheitsrechten von Gewalttätern soll grundsätzlich ein opferzentrierter Sorgfaltsmaßstab angelegt werden.

Theorie soll Praxis werden

Katja Grieger, Geschäftsführerin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e. V. (bff), ordnet die politische Bedeutung des Völkerrechtsvertrags so ein: „Die Istanbul-Konvention ist extrem breit und viel konkreter angelegt als andere Konventionen. Alle wichtigen Themen sind abgedeckt, das ist ihre Stärke.“ Sie führt aus, dass die Konvention nicht nur jeweils einzelne staatliche Stellen in die Pflicht nimmt, sondern ein sinnvolles Gesamtkonzept für alle Einzelmaßnahmen fordert – und zwar orientiert am Bedarf der Betroffenen.

Dennoch gibt es laut Grieger in der Umsetzung noch einiges zu tun. „Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die in speziellen Einrichtungen leben, sind nach wie vor besonders von Gewalt betroffen.“ Obwohl Artikel 4 der Istanbul-Konvention und Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention einen gesetzlichen Rahmen für deren Schutz sowie diskriminierungsfreien Zugang zu allen Maßnahmen und Angeboten gewährleisten, gebe es weiterhin Mängel in der flächendeckenden Umsetzung. Ein anderes Beispiel sei der Zugang zu Beratungsstellen. Das Abkommen schreibt eine „angemessene“ Verteilung vor, aber was genau bedeutet das für Deutschland? Als Maß für die anzustrebende Verteilung der Beratungsstellen schlägt der bff die Erreichbarkeit von Beratungsstellen in maximal einer Stunde vor – nur so würde das Angebot von Frauen, die in abgelegenen Gegenden wohnen, auch angenommen.

Bundesweite Koordinierung verbessern

„Auch wenn die Istanbul-Konvention einen großartigen Meilenstein für Prävention, Schutz, Geschlechtergerechtigkeit und Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen darstellt, steckt die Umsetzung noch in den Kinderschuhen“, betont Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin von DaMigra e. V., dem Dachverband der Migrantinnenorganisationen. Seit der Ratifizierung sei auf Länderebene zwar viel passiert, aber es gebe weder einen abgestimmten Aktionsplan noch eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene.

Haben wir insgesamt genügend Schutzeinrichtungen? Sind die Beratungsstellen in Bezug auf das Sprachangebot barrierefrei? Was lässt sich in der Bildung verbessern? Wird Geflüchteten und Migrantinnen ausreichend Schutz gewährt? Atmaca fordert: „Alle Gesetze müssen durch die Brille der Istanbul-Konvention betrachtet und dann mit Leben gefüllt werden!“ Als problematisch stelle sich die gegenwärtige Abschiebepraxis dar, weil dadurch der persönliche Schutz gewaltbetroffener Frauen deutlich ins Hintertreffen gerate. Und nicht zuletzt sollte bereits im Schulunterricht mit manifestierten Geschlechterstereotypen aufgeräumt werden. Wie emanzipiert eine Gesellschaft tatsächlich ist, lässt sich laut Atmaca am Umgang mit Minderheiten, Minderheitsrechten und Geschlechterrollen ablesen.

Der europäische Gedanke

Leider besteht auf europäischer Ebene noch deutlicher Nachholbedarf in Sachen Istanbul-Konvention. Derzeit wird das Abkommen sogar direkt angegriffen, die Türkei hat es zum 1. Juli 2021 gekündigt. In Lettland, Litauen, Tschechien, Polen, Ungarn, Bulgarien und der Slowakei ist es noch immer nicht auf nationaler Ebene in Kraft gesetzt. Ebenso steht die Ratifizierung durch die Europäische Union als Ganzes noch aus, der Europäische Gerichtshof befasst sich gegenwärtig mit diesem wichtigen Thema. Im Europa des 21. Jahrhunderts sollte ein Leben ohne Gewalt eine Selbstverständlichkeit darstellen. Mit Blick auf Frauen und Mädchen lässt sich dieses Ziel nur durch eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention erreichen.

www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/verhuetung-und-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-und-haeuslicher-gewalt-122282

www.frauenrat.de/

www.frauen-gegen-gewalt.de

www.damigra.de

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