Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

30.08.2017

Ressourcen stärken, Teilhabe ermöglichen: Wie geflüchtete Frauen vor Gewalt geschützt werden können – Interview mit Dr. Margarethe Wegenast, Landesweite Koordinierungsstelle "Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg"

Viele geflüchtete Frauen erleben auf ihrem Weg nach Deutschland, aber auch nach ihrer Ankunft in Notunterkünften geschlechtsspezifische Gewalt. Die Landesweite Koordinierungsstelle für Gewaltschutz vernetzt bundesweit Akteurinnen und Akteure aus dem Unterstützungssystem und berät Einrichtungen bei der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten sowie bei der Einführung eines funktionierenden Beschwerdemanagements. Ein gut organisiertes niedrigschwelliges Beschwerdemanagement soll dazu ermutigen, Missstände zu kommunizieren und Gewalt so sichtbar zu machen. Besonders wichtig ist der Koordinierungsstelle das Empowerment geflüchteter Frauen.

Im Interview erklärt Dr. Margarethe Wegenast, Projektkoordinatorin der Koordinierungsstelle Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg", wie sie sich mit ihrem Team für die Vernetzung im Bereich der Flüchtlingshilfe einsetzt.

Welche Ziele verfolgt die Koordinierungsstelle "Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg"?

Gewaltschutz für geflüchtete Frauen ist ein komplexes Thema. Grundlage unserer Arbeit ist das neue Landesaufnahmegesetz von 2016. Es regelt, dass jede Flüchtlingsunterkunft ein Gewaltschutzkonzept haben muss. Damit sind in Brandenburg die Bedingungen geschaffen worden, die die Koordinierung durch eine zentrale Stelle sinnvoll und notwendig machen. Wir vernetzen die verschiedenen Akteurinnen und Akteure über die Flüchtlingshilfe hinaus, wobei es auch um soziale Teilhabe geflüchteter Frauen geht.
 
Bereits heute leben in Brandenburg viele Geflüchtete in Wohnverbünden und eigenen Wohnungen. Auch in dieser Situation wollen wir die zugewanderten Frauen erreichen und sie stärken, ihre Ressourcen zu nutzen und ihren eigenen, selbstbestimmten Weg zu gehen.
 

Worin liegen die Herausforderungen bei der Vernetzung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in der Flüchtlingshilfe?

Ein wichtiges Thema ist die Sensibilisierung aller Beteiligten für Aspekte von Gewaltbetroffenheit und Gewaltschutz von Frauen. Uns geht es darum, dass Haupt- und Ehrenamtliche aus der Flüchtlingsarbeit in Kontakt z. B. mit Frauenberatungsstellen und Frauenschutzeinrichtungen kommen, aber auch mit den Anlaufstellen der Regelstrukturen, Landkreisverwaltungen usw.
 

An welchen Stellen setzen Sie bereits konkrete Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen um? 

Wir haben eine Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten aus der Praxis zum Aufbau eines standardisierten Beschwerdeverfahrens eingerichtet, das bis zum Projektende im Dezember 2018  in allen Unterkünften in Bandenburg umgesetzt werden soll. Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil jedes Gewaltschutzkonzepts, weil es – wenn es richtig funktioniert – für eine gewaltbetroffene oder bedrohte Bewohnerin ein ganz niedrigschwelliger Zugang zu Unterstützung sein kann. Schon die Beschwerde über eine kaputt gegangene Glühlampe im Flur der Einrichtung ist relevant für den Gewaltschutz, weil ein dunkler Flur ein gefährlicher Bereich ist. 
 
Zugleich sind die Schwierigkeiten in der Umsetzung von Beschwerdeverfahren erheblich und für einzelne Einrichtungen und Träger kaum zu schaffen. Wir erarbeiten ein Modell, das Unabhängigkeit gewährleistet und landesweit "bottom up" und "top down" umgesetzt werden soll.
 

Im Juni wurde vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit UNICEF eine überarbeitete Version der Leitlinien für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften herausgegeben. Ergeben sich daraus Änderungen für die Arbeit der Koordinierungsstelle? 

Wir haben im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren aus der Flüchtlingsarbeit ein eigenes Rahmenkonzept zum Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften entwickelt. Es ist realitätsnah und unterstützt die Entwicklung von passgenauen individuellen Gewaltschutzkonzepten. Die gesetzliche Vorgabe trägt dazu bei, dass sich nun zunehmend Landkreise und einzelne Träger für die Arbeit mit diesem Konzept interessieren. Sie darin zu unterstützen, ist ein wichtiger Aufgabenbereich der Koordinierungsstelle.
 

Wie können geflüchtete Frauen, aber auch Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe vom Beratungsangebot des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" profitieren?

Bei allen Informationsveranstaltungen, gerade auch solchen für Ehrenamtliche, weise ich auf das Hilfetelefon hin. Die mehrsprachigen Flyer und Plakate werden als sehr hilfreich empfunden. Gerade im ländlichen Raum in Brandenburg ist Sprachmittlung für die Beratungsstellen und z. B. für die Frauenschutzeinrichtungen ein wichtiges Thema. Da ist die mehrsprachige Beratung durch das Hilfetelefon ein sehr gutes Angebot.

Die Landesweite Koordinierungsstelle Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg ist in Trägerschaft des Diakonischen Werkes und wird aus Mitteln der Landesgleichstellungsbeauftragten Brandenburgs und dem Flüchtlingsfonds der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gefördert. Mehr im Internet unter www.gewaltschutz-diakonie.de

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