Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

07.06.2023

Wie ein einmaliges Beratungsangebot an den Start ging

Interview mit Dr. Birgit Schweikert aus dem Bundesfrauenministerium über die Gründungsphase des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen"

"Gewaltschutz von Frauen ist eine Investition in eine gewaltfreie Zukunft für alle Menschen", sagt Dr. Birgit Schweikert. Die Leiterin der Unterabteilung 40 Abteilung Gleichstellung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich mit dem zuständigen Fachreferat maßgeblich dafür eingesetzt, das Hilfetelefon auf den Weg zu bringen und im Gesetz zu verankern. Mit Blick auf die nächsten zehn Jahre wünscht sich Schweikert, dass es weniger Gewalt gegen Frauen gibt und ein patriarchalisch geprägtes Geschlechterverhältnis ein Fall für das Deutsche Historische Museum wird.

Frau Dr. Schweikert, vor zehn Jahren wurde das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ mit seinem bundesweit einmaligen Beratungsangebot eingerichtet. Was war der initiale Impuls dafür?

Es gab unterschiedliche Impulse: einerseits alarmierende und wichtige repräsentative Befunde aus der Forschung, andererseits eine klare Vision für ein solches bundesweites Telefon. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" haben wir als zentralen, noch fehlenden Baustein für die Unterstützung und das Empowerment von gewaltbetroffenen Frauen verstanden.

Wie sahen die alarmierenden Befunde aus?

Wir wussten aus der ersten repräsentativen deutschlandweiten Prävalenzstudie zu Gewalt gegen Frauen, dass nur ein sehr geringer Teil der von Gewalt betroffenen Frauen den Weg ins Hilfesystem fand oder dort überhaupt Unterstützung suchte. Nur 20 Prozent der Frauen, die Gewalt erlitten hatten, nutzten die bestehenden Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen. Auch nach der schwersten Gewalttat wandten sich betroffene Frauen häufig nicht nach außen für Hilfe, Unterstützung oder Intervention. Warum sie keine Hilfe suchten? Schuld, Scham, Angst, mangelnde Kenntnis des Angebots oder Vorbehalte und Unsicherheit, was Beratungsstellen leisten können. Aber auch Hürden wie enge Öffnungszeiten, Zugänglichkeit, Sprachbarrieren, lange Wartezeiten, langwierige Terminvereinbarungen et cetera. Das machte den Bedarf nach einem zentralen, bundesweiten, rund um die Uhr erreichbaren, mehrsprachigen, barrierefreien und möglichst niedrigschwelligen Erstberatungsangebot für gewaltbetroffene Frauen, aber auch für das soziale Umfeld und Fachkräfte sehr stark und schmerzhaft deutlich.

Gab es Vorbilder für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“?

Ich habe vor meiner Tätigkeit im Bundesministerium als Koordinatorin des damaligen Bundesmodellprojektes Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG) gearbeitet, und wir haben damals im Land Berlin die Landes-BIG-Hotline auf den Weg gebracht. Das Angebot wurde sehr gut angenommen und traf den Bedarf der betroffenen Frauen. Es war klar: Wir müssen so etwas unbedingt bundesweit denken und umsetzen.

Spielte auch die Istanbul-Konvention eine Rolle?

Sie war Schrittmacherin. Wir haben die Istanbul-Konvention 2011 als einer der ersten Staaten gezeichnet. Zuvor haben wir sie aktiv mitausgehandelt. Um die Konvention umsetzen und ratifizieren zu können, mussten wir ein niedrigschwelliges nationales Angebot auf Bundesebene einrichten – idealerweise auf einer gesetzlichen Grundlage, wie es uns ja dann auch gelungen ist.

Warum war Ihnen die Verankerung des Hilfetelefons im Gesetz solch ein wichtiges Anliegen?

Uns wurde schnell klar: Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, um eine solch komplexe Organisation wie das Hilfetelefon zu einem solch existenziellen Thema auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Das Hilfetelefon-Gesetz wurde von uns geschrieben, das war zentral für die Einrichtung eines dauerhaften Angebots und seiner Weiterentwicklung. In das Gesetz haben wir bewusst aufgenommen, dass wir das Hilfetelefon und dessen Wirkungen evaluieren müssen, um auch nachjustieren und auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

Was waren die größten Herausforderungen, um das Beratungsangebot überhaupt an den Start zu bringen?

Die größte Herausforderung für uns im Ministerium war politisch-strategischer und auch persönlich-energetischer Art, nämlich als Facheinheit in einem Bundesministerium über mehrere Legislaturperioden mit unterschiedlichen politischen Verantwortlichen auf allen Hierarchieebenen an diesem Großprojekt dranzubleiben, nie aufzugeben, dafür zu werben und andere zu begeistern. Von der Idee bis zur Realisierung hat es einige Jahre gebraucht, um das Hilfetelefon mit den notwendigen Ressourcen und dieser ausgeprägten Fachlichkeit zu realisieren – und es hat sich gelohnt!

Motivation war sicher nötig, denn Sie hatten doch sicher Überzeugungsarbeit zu leisten, oder?

Es war für uns alle ein positiver Kraftakt in mehreren Teilen. Der eine Teil bestand aus den fachlich-konzeptionell-organisatorischen Herausforderungen: Dazu gehörten gute Konzepte, verlässliche Prognosen zu den Größenordnungen der zu erwartenden Anrufe sowie der personellen und fachlichen Ausstattung des Hilfetelefons. Zusätzlich galt es, einen verlässlichen Träger und eine verlässliche Trägerstruktur finden, die vom Frauenunterstützungssystem akzeptiert und unterstützt wurde. Und wir mussten kompetente Fachfrauen für die Leitung und die Beratung gewinnen, denn das Hilfetelefon steht und fällt mit den Beraterinnen! Natürlich musste auch die Finanzierung sichergestellt werden.

Das hieß: Alle im politischen Raum auf diesem Weg mitnehmen und überzeugen für diesen so dringend notwendigen und noch fehlenden Baustein im Hilfesystem, der die Welt wieder ein Stück besser und gerechter machen sollte für Frauen.

Was hat dabei geholfen, diesen Kraftakt zu meistern?

Grundlage für den Aufbau waren mehrere ausgezeichnete Fachgutachten zu allen Aspekten der Arbeit des zukünftigen Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen". Nachdem diese Weichen gestellt waren, war es eine echte Herausforderung, das Hilfetelefon in der relativ kurzen Zeit von circa zwei Jahren Vorlauf auf die Beine zu stellen. Hinter dem Angebot steckt ein großer Betrieb in der Größenordnung eines mittelständischen Unternehmens, der heute mehr als hundert Beraterinnen umfasst, die im Schichtdienst arbeiten, um die 24-stündige Erreichbarkeit sicherzustellen. Dazu kommt der Dolmetschdienst, damit in heute 19 Sprachen beraten werden kann – auch Gebärdendolmetschung, Beratung per Chat und E-Mail sind möglich. Die enge Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in einem super motivierten Aufbaustab mit tollen Kolleginnen und Kollegen auf allen Hierarchieebenen war ein entscheidender Gelingensfaktor.

Ich muss mich neben dem tollen Fachreferat 403 hier ganz besonders bei einem Bundesland und einem Menschen bedanken: Bei Dr. Gesa Schirrmacher, die für diese Aufgabe vom niedersächsischen Sozialministerium an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgeordnet wurde, für ihren immensen Einsatz. Das hat unser Team sehr bereichert – und es hat große Freude gemacht!

Der administrativ-organisatorische Aufbau in kürzester Zeit erforderte aber auch eine außergewöhnliche Leitung, die wir mit Petra Söchting von Anfang an gefunden hatten.

Doch anfangs war das Hilfetelefon noch nicht bekannt …

Ja, auch die Bekanntmachung der Nummer war und ist eine große Aufgabe und Herausforderung. Dafür wurden unter anderem die vielen Aktivitäten rund um den 25. November genutzt, wie die Aktion #Schweigenbrechen, und eigene Kampagnen des Hilfetelefons umgesetzt. Ein großer Erfolg! Und gleichzeitig sind auch weiterhin intensive Investitionen für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich.

Dem Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist es gelungen, sich als wichtiger Baustein im bundesweiten Unterstützungssystem für Frauen zu etablieren und ein starkes Partnernetzwerk zu knüpfen. Wer darf stolz darauf sein?

Ich würde gerne "stolz sein" übersetzen mit "Wer darf sich freuen und hat viel dafür getan?", dass wir gemeinsam erreichen konnten, dass das Hilfetelefon bundesweit zu DER Erstanlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen und das unterstützende Umfeld geworden ist.

Das ist eine Leistung, die ich als gelungenes Teamwork bezeichnen würde: zwischen den Bundesbehörden, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, zwischen den Behörden und den Akteurinnen und Akteuren im Hilfesystem, also den Fachverbänden, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, den Einrichtungen, den Bundesländern sowie den Kommunen, und durch den Beirat des Hilfetelefons.

Mein großer Dank geht an die beiden Fachfrauen Patty Schneider und Heike Herold in Zusammenarbeit mit dem Organisationsberater Herrn Dr. Schneider für die beiden grundlegenden ersten Fachgutachten.

Hervorheben möchte ich auch ganz besonders die Frauen der ersten Stunde: Petra Söchting, die Leiterin des Hilfetelefons, von Beginn an dabei. Durch ihren persönlichen Einsatz und den ihrer damaligen Stellvertreterin Tina Budavari ist das Hilfetelefon zu der Erstanlaufstelle geworden, die es heute ist. Und natürlich und entscheidend durch den Einsatz der weiteren Frauen der ersten, zweiten und dritten Stunde über all die Jahre: die Fachbereichsleiterinnen und die Beraterinnen des Hilfetelefons. Sie sind das Herzstück und der Motor für die erfolgreiche Arbeit. Sie sind an vorderster "Front" im Schichtdienst diejenigen, die die betroffenen Frauen unterstützen und beraten. Sie sind diejenigen, die konkret die Situation für die Frauen besser machen und eine erste neue Perspektive aus der Gewalt eröffnen können.

Und wer hat noch zum Erfolg des Hilfetelefons beigetragen?

Ganz ausdrücklich möchte ich mich bei den Mitarbeitenden der bundesweiten Vernetzungsstellen bedanken, beispielhaft bei der Frauenhauskoordinierung e. V., dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), der Zentralen Informationsstelle der autnomen Frauenhäuser (ZIF), dem Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), die insbesondere bei dem Aufbau der Datenbank in den ersten Jahren und bei der Schulung der Beraterinnen sehr wichtig waren und es weiterhin sind. Die Verbände und bundesweiten Vernetzungsstellen und Fachorganisationen aus dem Anti-Gewalt-Bereich haben ganz wesentlich dazu beigetragen, Vertrauen zu schaffen zwischen dieser damals neuen Institution Hilfetelefon und dem bereits bestehenden Hilfesystem. Ihre kontinuierliche Mitwirkung im Fachbeirat des Hilfetelefons trägt zur fachlichen Qualitätsentwicklung bei.

Den Fachbeirat möchte ich hier noch einmal hervorheben, da hier Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Disziplinen und Bereichen seit Jahren das Hilfetelefon konstruktiv-kritisch begleiten. Das ist für die Qualitätssicherung ein großes Pfund. Mein Dank geht hier stellvertretend an Frau Professor Barbara Kavemann als langjährige und engagierte Vorsitzende des Beirats. Ganz wichtig für und im Beirat sind auch die Länder und Kommunen, vertreten durch unsere Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern und Kommunen.

Wichtig für die Etablierung des Hilfetelefons sind insgesamt alle Unterstützerinnen und Unterstützer sowie die Fachkräfte, die das Hilfetelefon in ihrer Arbeit und mit ihren Aktionen bekannt machen und als wichtigen Bestandteil ihres professionellen oder auch persönlichen Handelns ansehen.

Was hat sich in den vergangenen zehn Jahren im Themenfeld Gewalt gegen Frauen verändert?

Wenn ich auf die vergangenen Jahre schaue, sehe ich viele gesetzliche, strukturelle, politische Veränderungen und Weiterentwicklungen in Etappen. Es gab zahlreiche gesetzliche Verbesserungen: im Strafrecht, in der Strafprozessordnung, im Zivilrecht und Zivilprozessrecht, im Polizeirecht der Länder. Wenn ich zwanzig Jahre zurückschaue, freue ich mich über das Gewaltschutzgesetz. Das ist ein Meilenstein und ein großer Erfolg, der sich aus der Arbeit der Kooperations- und Interventionsprojekte und des Frauenunterstützungssystems entwickelt hat. Auch haben sich neue Felder aufgetan, zum Beispiel die Täterarbeit. Wir haben auf den unterschiedlichen Ebenen politische Instrumente auf den Weg gebracht, die das Thema Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen befördern und weiterentwickeln, etwa die Aktionspläne des Bundes, der Bundesländer und der Kommunen. Wir haben starke Vernetzungsstellen und Fachorganisationen im Anti-Gewalt-Bereich und gute Kooperationen zwischen staatlichen und nicht staatlichen Stellen, die wir weiter ausbauen konnten. Mit der Istanbul-Konvention haben wir einen verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag, der uns Rückenwind für weitere systematische Verbesserungen gibt.

Warum ist die Istanbul-Konvention so wichtig?

Durch sie konnte und kann vieles umgesetzt oder angeschoben werden: Wie gesagt, sie war ein Impuls für die Etablierung des Hilfetelefons. Das gilt auch für die Reform des Strafrechts, Stichwort "Nein heißt Nein". Wir haben vor wenigen Monaten im November 2022 eine unabhängige Berichterstattungsstelle für geschlechtsspezifische Gewalt im Deutschen Institut für Menschenrechte einrichten können. Diese Berichterstattungsstelle trägt dazu bei, eine breite und belastbare Datengrundlage zu schaffen, um Trends und Entwicklungen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland sichtbar zu machen. Sie beobachtet die innerstaatliche Umsetzung der Istanbul-Konvention, identifiziert dabei Handlungsbedarfe und unterstützt damit die Bundesregierung bei ihren Umsetzungs- und Berichtspflichten auf nationaler und internationaler Ebene.

Außerdem haben wir seit Februar 2023 einen Aufbaustab zur Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention im BMSFJ. Die Entwicklung einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt ist die erste Aufgabe dieses Aufbaustabs und die Erstellung eines Konzepts für die gemäß Istanbul-Konvention einzurichtende endgültige Koordinierungsstelle der Bundesregierung.

Diese Entwicklungen und Erfolge haben viel damit zu tun, dass wir seit vielen Jahren mit vereinten Kräften von Regierung und Nichtregierungsorganisationen die Frauenunterstützungs-Infrastruktur weiterentwickelt haben. Wir haben in Deutschland starke fachliche und politische Partnerinnen und Verbündete im Gewaltschutz.

Weiterentwickelt hat sich auch die Digitalisierung, damit sind leider neue Gewaltformen entstanden.

Diese neuen Formen der Gewalt betreffen Frauen sehr spezifisch. Wir kannten das in dem Ausmaß vorher nicht: Cyberstalking, Hatespeech et cetera – alles, was unter "digitale Gewalt" zusammengefasst wird. Es wird teils noch schwieriger, die Täter auszumachen, wenn Gewalt anonym im Netz geschieht. Aber, und das sind die positiven Folgen der Digitalisierung, die Hilfe kann schneller gefunden werden über das Internet. So bietet das Hilfetelefon Chat-Beratung an oder Beratung per E-Mail. Wir sehen, dass vor allem jüngere Frauen dieses Angebot annehmen.

Das Hilfetelefon reagiert auch auf internationale Krisen…

Flucht und Migration haben sich in der vergangenen Dekade verändert, auch hier hat sich das Angebot des Hilfetelefons angepasst. Weitere Sprachen für die Dolmetschung der Beratungen beim Hilfetelefon kamen hinzu, die auch sehr gut genutzt werden: Arabisch wird verstärkt gebraucht seit der Migrationsbewegung im Zusammenhang mit dem Krieg in Syrien, 2022 wurde Ukrainisch als neue Fremdsprache hinzugenommen. Auch dieses Angebot wird gut angenommen.

Mit welchen Herausforderungen beim Thema "Gewalt gegen Frauen" rechnen Sie in der kommenden Dekade?

Wir müssen uns – und ich hoffe, es wird uns gelingen – weiterhin dafür starkmachen, dass dem Thema Gewaltschutz von Frauen und Abbau der geschlechtsspezifischen Gewalt politisch Priorität eingeräumt wird. Das gilt vor allem mit Blick auf die weltweiten Krisen, die jetzt schon viele Ressourcen binden: Pandemie, Krieg und damit verbunden die Energie- und nicht zuletzt die Klimakrise. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die Mittel für den Gewaltschutz und -abbau ausgebaut werden. Wir beobachten auch, dass neue Entwicklungen oder Krisen das Potenzial haben, Gewalt gegen Frauen nochmals zu verschärfen. Die Beratungen beim Hilfetelefon stiegen beispielsweise in der Corona-Pandemie, aber auch die bereits erwähnte Digitalisierung trägt dazu bei, dass Gewalt gegen Frauen in veränderter Qualität und Quantität auftreten kann. Dazu würde ich auch den Anti-Feminismus und das Erstarken rechter Netzwerke, insbesondere in den sozialen Medien, zählen.

Es wird also nicht leichter, Frauen vor Gewalt zu schützen?

Wir müssen insgesamt wohl darauf gefasst sein, dass es nicht leichter wird, Frauen vor Gewalt zu schützen und diese Gewalt endlich auch zu reduzieren und abzubauen. Wir müssen weiterhin deutlich machen: Gewaltschutz von Frauen ist eine Investition in eine gewaltfreie Zukunft für alle Menschen. Dafür braucht es mehr Prävention und Opferschutz, wirksame Gesetze und flächendeckende Täterarbeit. Für all diese Punkte haben wir in der aktuellen Legislaturperiode sehr gute Ansatzpunkte im Koalitionsvertrag, deshalb bin ich auch optimistisch, dass wir hier weiterkommen.

Haben Sie einen Wunsch für die Zukunft des Hilfetelefons?

Ich wünsche mir eine Dekade, in der wir Gewalt gegen Frauen deutlich reduzieren und vielleicht bald ein patriarchal geprägtes Geschlechterverhältnis und -verhalten nur noch im Deutschen Historischen Museum betrachten.

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