Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hilfetelefon.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITVBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGGBehindertengleichstellungsgesetz) erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Rahmen der vereinfachten Überwachung durchgeführten Test im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, der im September 2023 durchgeführt wurde.

Die Webseite www.hilfetelefon.de ist aus den folgenden Gründen noch nicht abschließend barrierefrei:

  • Dokumenttitel sind nicht immer sinnvoll gewählt.
  • Aufgezeichnete Videos sind zum Teil nicht mit den benötigten Untertiteln versehen.
  • Alternativen für Audiodateien sind nicht bereitgestellt.
  • Teilweise wurde nicht auf Schriftgrafiken verzichtet.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Zitate sind nicht immer ausreichend vorhanden oder nicht sinnvoll gegliedert.
  • Leere alt-Attribute für Layout-Grafiken sind teilweise nicht ausreichend gesetzt, so dass rein dekorative Grafiken nicht überall verborgen sind.
  • Grafiken, Objekte und Bedienelemente sind zum Teil nicht oder nicht ausreichend mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
  • Linktexte sind nicht immer aussagekräftig.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite nicht an allen Stellen mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren zu reduzieren. Da voraussichtlich 2025 größere Umstrukturierungen der Webseite geplant sind, versuchen wir, bis dahin den Teil der Anpassungen umzusetzen, der für die reibungslose Informationsvermittlung notwendig ist.

Sollten für Sie Inhalte nicht zugänglich sein, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und wir versuchen eine individuelle Lösung zu finden.

Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im April 2019 erstellt und zuletzt aktualisiert am 14.04.2025.

Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann finden Sie alle weiteren Informationen unter: Barriere melden

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGGBehindertengleichstellungsgesetz) wenden, wenn sie der Auffassung sind, unsere Webseite www.hilfetelefon.de benachteilige sie, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGGBehindertengleichstellungsgesetz eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

www.schlichtungsstelle-bggBehindertengleichstellungsgesetz.de