Was ist unter Menschenhandel zu verstehen?
Menschenhandel liegt vor, wenn eine Person unter Ausnutzung ihrer Zwangslage in eine Ausbeutungssituation gebracht wird. Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, werden von ihrem vertrauten sozialen oder kulturellen Umfeld getrennt. Die Täterinnen und Täter zwingen sie unter ausbeuterischen Bedingungen zu arbeiten und zu leben. Unter Menschenhandel fallen z.B. ausbeuterische Arbeitsverhältnisse, sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution, Zwangsheirat sowie die Ausbeutung von strafbaren Handlungen oder der Betteltätigkeit. Menschenhandel und Ausbeutung sind in Deutschland als Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Die verschiedenen Formen können häufig nicht scharf voneinander getrennt werden, da in vielen Fällen Gemeinsamkeiten bestehen und die Übergänge oft fließend sind. So steht die sexuelle Ausbeutung durch Zwangsprostitution häufig in Verbindung mit wirtschaftlichen Notlagen durch die vollständige Kontrolle der Täter über die Einnahmen Betroffener.