Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen. Sie wird oft als Mittel zur Demütigung und Machtdemonstration angewandt. Bundesweit kommt es jährlich zu etwa 12.000 bis 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – und hinzu kommt ein nicht unerhebliches Dunkelfeld.

Was versteht man unter sexualisierter Gewalt?

Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Gewalt verstanden, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Der Begriff "sexualisierte" Gewalt macht deutlich, dass die sexuellen Handlungen als Mittel zum Zweck, also zur Ausübung von Macht und Gewalt, vorgenommen werden. Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung gehören deshalb zu den besonders gefährdeten Personengruppen.

Zwei Drittel aller Vergewaltigungen finden, entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, zuhause, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz statt. Nur wenige Täter üben sexualisierte Gewalt aufgrund einer psychischen Erkrankung aus. Die Meisten planen ihre Handlungen gezielt und sind sich darüber bewusst, was sie tun.

Jede Frau und jedes Mädchen, gleichgültig wie alt oder attraktiv sie ist, welcher Nationalität oder Religion sie angehört, kann sexualisierte Gewalt erleiden. Frauen mit Behinderung zählen besonders häufig zu den Betroffenen – insbesondere wenn sie in betreuten Einrichtungen leben. Dazu tragen die Strukturen bei, die die Privat- bzw. Intimsphäre der dort lebenden Frauen einschränken. Einige Täter nutzen den Umstand aus, dass Frauen mit Behinderungen auf die Hilfe und Pflege ihres Umfeldes angewiesen sind.

Sexualisierte Gewalt gegen erwachsene Frauen wird nicht nur in Form von Vergewaltigungen ausgeübt. Sie äußert sich auch durch sexuelle Belästigung, zum Beispiel in Form von:

  • sexuellen Anspielungen, obszönen Worten oder Gesten
  • aufdringlichen und unangenehmen Blicke
  • Briefen oder elektronischen Nachrichten mit sexuellem Inhalt
  • dem unerwünschten Zeigen oder Zusenden von Bildern oder Videos mit pornografischem Inhalt
  • sexualisierten Berührungen

In einigen Fällen nutzen die Täter K.O.-Tropfen, um sexualisierte Gewalt auszuüben. Als K.O.-Tropfen werden verschiedene chemische Substanzen bezeichnet, deren Einnahme auf Menschen betäubend wirkt. Der Begriff stammt vom englischen "Knock-out" und bedeutet "außer Gefecht setzen". K.O.-Tropfen werden in der Regel unbemerkt von den Betroffenen in ihre Getränke oder Speisen gegeben, um sie wehrlos zu machen. Der Einsatz von K.O.-Tropfen kann nahezu überall erfolgen.

Wo finden Betroffene von sexualisierter Gewalt Unterstützung?

Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, können sich bei all ihren Fragen an das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" wenden. Das Hilfetelefon stellt auch den Kontakt zu Unterstützungseinrichtungen in der Nähe her. Verwandte, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können sich ebenso beraten lassen.

Weitergehende Informationen

"Opferfibel – Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren" - PDF, 1,2 MB
Informationen für Opfer zum Strafverfahren (BMJV)

"Ich habe Rechte – Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen" - PDF, 7,3 MB
Informationsbroschüre (BMJV)

„Nein! Zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung!"
(Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – bff e.V.)

„Hilfe für Opfer von Gewalttaten“ - PDF, 225 KB
Informationsbroschüre zum Opferentschädigungsgesetz (BMAS)

"An ihrer Seite – Informationen und Hilfen für Unterstützer/innen, Freund/innen und Angehörige von Betroffenen häuslicher Gewalt“
(Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – bff e. V.)

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