Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

20.11.2019

"Der Staat tut zu wenig, um Frauen zu schützen" – Interview mit Rechtsanwältin Christina Clemm, die von häuslicher Gewalt betroffene Frauen vor Gericht vertritt

Der Staat versagt, wenn er die Opfer häuslicher Gewalt nicht besser schützt, kritisiert Christina Clemm, die vor Gericht für die Rechte der Betroffenen kämpft. Die Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht war Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und arbeitet in Berlin-Kreuzberg.

Frau Clemm, Anfang Oktober tötete ein junger Mann in Kitzbühel aus Eifersucht seine Ex-Freundin, ihre Eltern, ihren Bruder und ihren neuen Freund. Einige Medien berichteten über die Tat als "Familiendrama". Was geht Ihnen durch den Kopf, wenn Sie so eine Meldung hören?

Dass die Verfasser dieser Schlagzeilen nicht verstanden haben, dass es bei solchen Taten nicht um schicksalhafte private Verstrickungen geht, sondern um Femizide, ein gesellschaftliches Massenphänomen. Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen wird in der Öffentlichkeit noch immer unterschätzt. Solange der Mord an einer Frau, ihren Kindern oder ihrer Familie als privates Drama verharmlost wird, ist das Bewusstsein dafür noch nicht ausreichend vorhanden. Wir müssen als Gesellschaft dagegen vorgehen.

 

Gewalt in Partnerschaften oder gegen die Ex-Partnerin wird meist nur in wenigen spektakulären Fällen öffentlich. Welche Formen häuslicher Gewalt begegnen Ihnen in ihrer beruflichen Praxis als Anwältin in Kreuzberg?

Ich spreche eher von Partnerschaftsgewalt, da es nicht darum geht, wo die Gewalt ausgeübt wird, sondern in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen oder standen. Die Gewalt nimmt sehr unterschiedliche Ausprägungen an: Körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Bedrohung, Beleidigung, Ausspionieren, digitale Gewalt, manchmal auch Stalking. Den meisten Fällen ist gemeinsam, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Ein Täter, der einmal zugeschlagen hat, wiederholt sein Verhalten in der Regel.

 

2016 wurde das Sexualstrafrecht reformiert. Welche Veränderungen hat die Reform gebracht und wie haben sie sich für die Betroffenen ausgewirkt?

Mit den Änderungen bin ich grundsätzlich einverstanden. Einige Details müssten nachgebessert werden, aber die Neuerungen sind ein Fortschritt. Positiv ist, dass bestimmte Taten strafbar sind, die vorher nicht strafbar waren, wie etwa sogenannte Überraschungsfälle. Sexuelle Handlungen gegen den deutlich erklärten Willen der Betroffenen sind jetzt eine Straftat. Das Opfer muss sich nicht mehr körperlich gewehrt haben. "Nein heißt nein" – dieser Grundsatz ist jetzt gesetzlich verankert.

 

Hat die Gesetzesreform dazu geführt, dass mehr Täter bestraft werden?

Das kann ich noch nicht sagen. Allgemein ist die Verurteilungsrate sehr niedrig bei Sexualdelikten. Dies liegt an vielen Faktoren, unter anderem auch daran, dass es sich meist um Aussage gegen Aussage-Konstellationen handelt. Die Reform hat nicht dazu geführt, dass Frauen nun  Männer massenhaft anzeigen, wie einige Kritiker warnten. Den Mythos der lügenden, falsch anzeigenden Frau gibt es schon lange. Als vor 30 Jahren Vergewaltigung in der Ehe strafbar wurde, hieß es auch, jetzt wird jede unzufriedene Frau ihren Mann wegen Vergewaltigung anzeigen.

 

Das war offensichtlich nicht der Fall.

Natürlich nicht. Ich kenne keine einzige Person, die wegen einer Anzeige einen finanziellen Vorteil gehabt hätte. Im Gegenteil: Ehefrauen, die ihren eigenen Mann anzeigen, schaden sich ökonomisch oft selbst. Nehmen Sie etwa das über einen gemeinsamen Kredit finanzierte Haus, der dann nicht mehr finanziert werden kann. Meist ist das Motiv einer Anzeige, die Taten nicht weiter dulden zu wollen. Oder die Kinder vor der Situation zu schützen. Oft ist dann aber zu beobachten, dass betroffene Frauen ihre Männer während eines Prozesses noch in Schutz nehmen und dafür sorgen, dass er weniger hart bestraft wird als es das Gesetz zulässt.

 

Warum ist das so?

Dafür gibt es sehr unterschiedliche Motive. Zum Teil sind es ambivalente Gefühle, denn den Täter hat die Frau ja irgendwann auch mal geliebt. Zum Teil besteht finanzielle Abhängigkeit: Wenn der Mann ins Gefängnis kommt, kann er keinen Unterhalt mehr zahlen. Gemeinsame Kinder können ein Grund sein, mit dem Mann zusammen bleiben zu wollen oder ihn jedenfalls nicht im Gefängnis zu wissen.
Die Dunkelziffer ist aber riesig. Viele Frauen zeigen erst gar nicht an. Manche verzichten auf jegliche Unterhaltsforderungen und wollen ihren Ex-Mann einfach nie wiedersehen. Sie haben riesige Angst vor seiner Rache, wenn er ins Gefängnis muss und irgendwann wieder freikommt. Viele befürchten – leider nicht ganz zu Unrecht – dass der Staat nicht alles tut, um sie vor dem Täter zu beschützen.
 

Versagt die Polizei?

Die Polizei reagiert bei Partnerschaftsgewalt oft sehr gut, zumindest kann ich das über die Berliner Polizei sagen. Im akuten Fall wird der Täter der Wohnung verwiesen oder in Gewahrsam genommen. Aber die Polizei scheitert an mangelnden Kapazitäten. Sie kann nicht über die gesamte Zeit der sich lange hinziehenden Prozesse den Täter überwachen. Den Opferschutz, den es bisher effektiv nur bei organisierter Kriminalität gibt, müsste der Staat auch den von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen bieten. Denn Partnerschaftsgewalt ist allzu oft für die Frauen und ihre Kinder tödlich, wie die traurige Statistik zeigt. Wenn der Staat die Opfer nicht effektiv schützt, nimmt er am Ende diese Toten in Kauf.

 

Wo scheitert der Opferschutz?

Nehmen wir das Beispiel, dass eine Frau mit ihren Kindern in eine andere Stadt zieht, um vor dem Mann zu fliehen. Die neue Gemeinde fordert dann von dem Mann Unterhaltszahlungen ein. Dadurch weiß der Täter sofort, wo er die Frau suchen muss. Es wäre möglich, dass die Unterhaltsforderungen per Amtshilfe von der vorher zuständigen Meldebehörde der Frau eingezogen werden, um sie zu schützen. Doch so funktioniert die deutsche Bürokratie nicht. Auch die Möglichkeit der Namensänderung, des Umzugs an eine geheime Adresse etc. sind schwer durchsetzbar. Besonders schwierig ist die Situation, wenn es um gemeinsame Kinder geht.

 

Was müsste sich noch ändern, um Betroffene besser zu stellen?

Es dauert viel zu lange, bis ein Täter die Konsequenzen seines Handelns spürt. Wenn es ein Delikt gab, muss es spätestens nach ein paar Monaten ein Urteil geben. Dabei geht es gar nicht um besonders hohe Strafen, sondern die Konsequenzen müssen für den Täter sofort erkennbar sein. Sei es eine Haft- oder Geldstrafe oder die Auflage, etwa in eine Anti-Gewalt-Gruppe zu gehen. Ganz wichtig wäre es, die psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene, die es bei Sexualstraftaten gibt, grundsätzlich auch für Gewalt in der Partnerschaft einzuführen und Betroffene auch rasch ökonomisch abzusichern.

 

Wie erleben Sie die gesellschaftliche Debatte über das Thema Gewalt gegen Frauen? Bewirken Kampagnen wie #MeToo oder #Aufschrei etwas oder treten wir auf der Stelle?

Die von Ihnen genannten Initiativen bewirken schon, dass über sexualisierte Gewalt, ob zu Hause oder anderswo, offener gesprochen wird. Das gilt auch für andere Kampagnen, zum Beispiel für die Plakate des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen". Dennoch muss sich die Gesellschaft – vor allem der männliche Teil – dem Thema noch intensiver stellen. Gewalt gegen Frauen ist ein Männerproblem, aber die meisten sind offenbar der Meinung, dass sie einen ausreichend großen Beitrag leisten, wenn sie selbst nicht gewalttätig sind. Darüber hinaus engagieren sich die Wenigsten. Es ist notwendig, dass Partnerschaftsgewalt endlich als gravierendes Problem gesamtgesellschaftlich anerkannt und bekämpft wird. Schließlich wünschen sich die allermeisten Menschen eine Welt, in der es dieses Phänomen nicht mehr gibt.

Foto oben: ©adobestock
Foto links: ©Sibylle Baier

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